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Fahrerschulung

Jeder Betrieb der Flurförderzeuge betreibt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher, wirtschaftlich und zweckentsprechend umgehen können. Dies trifft insbesondere bei Gabelstaplern zu.


Wer einen Kraftfahrzeug-Führerschein besitzt, ist nicht allein deshalb schon befähigt, Gabelstapler zu führen. Mit dem Gabelstapler Lasten heben und senken, Güter ein- und auslagern, auf Laderampen rangieren, zwischen Stapeln und Regalen fahren ist etwas anderes, als ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu lenken.


Der direkte Weg zur qualifizierten Ausbildung und zur Einhaltung aller Verordnungen und Vorschriften führt über unsere Fahrerschulung direkt zum Fahrerausweis, denn unsere Fahrerschulung entspricht dem gültigen „Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz BGG 925” und der Verordnung „BGV D 27”.


Hier können Sie die ganze Vorschrift BGG 925 nachlesen. (PDF, 1.012KB)